Folgende Festordnung gilt für das Kirschfest 2023:

  1. Diese Festordnung gilt mit Beginn des Festes am 23.-26.06.2023.
  2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die gesamte Vogelwiese und das Hussitenlager am Wenzelsring.
  3. Die Festordnung gilt für alle Personen, die sich in dem genannten Festbereich befinden.
  4. Eintritt kann nur demjenigen gewährt werden, welcher eine gültige, echte Zutrittsberechtigung (Eintrittsbändchen) besitzt. Das Eintrittsbändchen ist am Handgelenk zu befestigen.
  5. Die Veranstaltung auf der Vogelwiese endet jeweils 1 Stunden nach Musikende.
  6. Es ist untersagt, innerhalb dieses Geltungsbereiches:

    a) Hunde, oder sonstige Tiere mit sich zu führen
    b) Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Gassprühdosen, Druckflaschen, ätzende, färbende, pyrotechnische oder leicht entzündbare Gegenstände mitzuführen, insbesondere solche Gegenstände, bei denen eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher nicht ausgeschlossen ist
    c) Druckluftfanfaren oder „Vuvuzela“ mitzuführen
    d) Fahrräder mit in den Festbereich zu nehmen oder an den Zäunen abzustellen
    e) Getränke von außen hereinzubringen
    f) Rauschmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes mit sich zu führen
    g) Sperrige Gegenstände (z.B. Hocker, Klappstühle, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer, Fahnen, Stockschirme etc.) bei sich zu führen, dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit der Besucher darstellen, oder dafür missbraucht werden könnten
    h) Sich rechtswidrig Eintritt zu verschaffen, das heißt kein Übersteigen von Zäunen, Mauern, Absperrungen oder Ähnlichem.
    i)
    Gegenstände jeglicher Art gegen Personen anzuwenden.
    j) Feuer zu entfachen, pyrotechnische Gegenstände (z.B. Leuchtkugeln, Rauchbomben, Raketen etc.) zu entzünden
    k) Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu bemalen, bekleben, oder zu beschriften
    l) Gewalt gegen Sachen oder Personen anzuwenden
    m) Außerhalb der Toiletten seine Notdurft zu verrichten oder anderweitig den Geltungsbereich zu verunreinigen (z.B. durch Wegwerfen von Gegenständen, wie Papier, Becher, Glas usw.)
    n) Rettungs- und Fluchtwege einzuengen oder deren Nutzung zu beeinträchtigen
    o) Propagandamaterial mitzuführen oder zu verteilen

Den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlungen wird ein Platzverweis erteilt bzw. der Zutritt zum Festgelände verwehrt.

 

Stadt Naumburg (Saale)

Der Oberbürgermeister

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